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Dichtheitsprüfung F-Gase: CO2-Äquivalent und Betreiberpflichten

Dichtheitsprüfung F-Gase: CO2-Äquivalent und Betreiberpflichten
Wartung, Service & Störungsdiagnose
Dichtheitsprüfung F-Gase: CO2-Äquivalent und Betreiberpflichten
5 August 2026 2 Min.

Als Fachhändler für Kälte- und Klimatechnik sehen wir bei Kuehlmarkt.de regelmäßig, dass die Dichtheitsprüfung nach der F-Gase-Verordnung bei Betreibern von Kälteanlagen Fragen aufwirft. Das CO2-Äquivalent bestimmt die Prüfintervalle und die Dokumentationspflichten. Der Beitrag zeigt, wie Fachbetriebe die Anforderungen in der Praxis umsetzen.

CO2-Äquivalent ermitteln

Das CO2-Äquivalent ergibt sich aus der Füllmenge eines Kältemittels multipliziert mit seinem GWP-Wert. Fachbetriebe berechnen diesen Wert für jede Anlage individuell. Die Kenntnis des Wertes ist Voraussetzung für die Festlegung der Prüfintervalle gemäß der jeweils gültigen Fassung der EU-F-Gase-Verordnung.

Prüfintervalle festlegen

Die Intervalle richten sich nach dem berechneten CO2-Äquivalent. Anlagen mit höherem Wert unterliegen kürzeren Prüffristen. Betreiber müssen diese Fristen einhalten und die Prüfungen durch zertifiziertes Personal durchführen lassen.

  • CO2-Äquivalent unterhalb der ersten Schwelle: jährliche Prüfung
  • Mittlerer Bereich: halbjährliche Prüfung
  • Hoher Wert: vierteljährliche Prüfung oder kontinuierliche Lecksuche

Dokumentation und Anlagenlogbuch

Jede Dichtheitsprüfung ist im Anlagenlogbuch festzuhalten. Das Logbuch enthält Datum, Ergebnis, eingesetztes Kältemittel und Name des Prüfenden. Betreiber sind verpflichtet, das Logbuch über die gesamte Betriebszeit der Anlage aufzubewahren.

Praktische Durchführung im Betrieb

Fachbetriebe nutzen elektronische Lecksuchgeräte oder geeignete Prüfverfahren. Die Prüfung erfolgt an allen zugänglichen Verbindungsstellen des Kältekreislaufs. Bei festgestellten Undichtigkeiten ist eine unverzügliche Reparatur und erneute Prüfung erforderlich.

Häufige Fragen

Welche Anlagen unterliegen der Dichtheitsprüfungspflicht?

Anlagen mit Kältemittelfüllung oberhalb der in der Verordnung genannten Schwellenwerte sind prüfpflichtig. Die genaue Einordnung erfolgt über das CO2-Äquivalent.

Wie oft muss das Anlagenlogbuch aktualisiert werden?

Nach jeder Prüfung, Wartung oder Befüllung ist ein Eintrag erforderlich. Das Logbuch bleibt beim Betreiber und ist bei Kontrollen vorzulegen.

Zusammenfassung

Die korrekte Ermittlung des CO2-Äquivalents, die Einhaltung der Prüfintervalle und die lückenlose Dokumentation bilden die Grundlage für die Dichtheitsprüfung nach der F-Gase-Verordnung. Kuehlmarkt.de unterstützt Fachbetriebe mit entsprechenden Messgeräten und Komponenten für die normgerechte Umsetzung.

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